Beglaubigung, Testament
Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und von Tatsachenfeststellungen (z. B. Beglaubigungen, Wechselprotest, Feststellungsurkunde). Dabei ist er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:
- Grundstücksrecht (z.B. Grundstückskaufverträge oder Grundpfandrechte)
- Erbrecht (z.B. Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen oder Erbscheinsanträgen)
- Familienrecht (z.B. Eheverträge oder Vorsorgevollmachten)
- Gesellschaftsrecht (z.B. Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften oder Satzungsänderungen).
Eine Reihe vom Gesetzgeber ausdrücklich genannter Rechtsgeschäfte wie Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsgründungsverträge oder Erbverträge bedürfen der notariellen Beurkundung; andere, wie Testamente, können optional notariell beurkundet werden.