Betriebsunfall, Kündigung
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstigen verbindlichen Bestimmungen für abhängig beschäftigte Erwerbstätige.
Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten sowie anderen Mitarbeitervertretungen auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite.
Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz, auch Arbeitsschutz genannt.