Vorsorge, Schenken, Erben
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, welches die Rechtsverhältnisse der durch
- Ehe,
- Lebenspartnerschaft,
- Familie oder
- Verwandtschaft
miteinander verbundenen Personen regelt.
Außerdem regelt es die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.